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Was unsere Kunden am häufigsten fragen


Sollte Ihre Frage hier nicht dabei sein, melden Sie sich gern persönlich – wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktages.

Allgemeine Fragen

Unser Schwerpunkt liegt in Rheinland-Pfalz, Rheinhessen, Saarland und Hessen. Wir betreuen regelmäßig Projekte in Koblenz, Mainz, Wiesbaden, Trier, Frankfurt und Saarbrücken sowie deren Umkreis. Sprechen Sie uns an – auch für andere Regionen finden wir oft eine Lösung.

Bei kleineren Projekten haben wir oft innerhalb von 2–4 Wochen Kapazität. Größere Aufträge planen wir gern 1–3 Monate im Voraus, je nach Saison und Umfang. Ein konkretes Startdatum nennen wir gleich nach dem Vor-Ort-Termin.

Ja, ausdrücklich. Vom kleinen Trennwand-Einbau über Schallschutzwände in Wohnungen bis hin zur Komplettsanierung – wir nehmen auch kleinere Projekte an, wenn sie sich gut in unseren Zeitplan einfügen.

Nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir einen kostenfreien Vor-Ort-Termin. Dort nehmen wir auf, besprechen Materialien und Abläufe und liefern innerhalb weniger Tage ein detailliertes Angebot – transparent und ohne versteckte Kosten.

Selbstverständlich gelten die gesetzlichen Gewährleistungen nach VOB/B (in der Regel 4 Jahre auf Bauleistungen). Bei Materialfehlern greifen zusätzlich die Herstellergarantien. Probleme klären wir grundsätzlich kurzfristig und unkompliziert.

Unser Kernteam ist fest angestellt – Sie haben also auf der Baustelle immer dieselben, eingespielten Ansprechpartner. Bei Spitzenlast ergänzen wir uns durch verlässliche, langjährig zusammenarbeitende Partner-Gewerke.

Kosten & Abrechnung

Eine einfache Trockenbau-Trennwand (einschalig, beidseitig beplankt) liegt typischerweise bei 50–80 €/m² inklusive Material und Einbau. Schallschutzwände und Brandschutzwände liegen je nach Anforderung bei 80–150 €/m². Konkrete Preise nennen wir nach dem Vor-Ort-Termin.

In der Regel nach Festpreis-Angebot. Bei laufenden Sanierungen mit unbekanntem Aufwand auch nach Aufmaß und nachvollziehbaren Stundensätzen. Sie wissen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Ja, wir arbeiten regelmäßig mit Wohngebäudeversicherungen zusammen – etwa nach Wasserschäden. Wir erstellen dafür versicherungsgerechte Kostenvoranschläge und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.

Für energetische Maßnahmen wie Dachdämmung gibt es BAFA- und KfW-Förderungen. Für barrierefreien Umbau ebenfalls. Wir nennen Ihnen die passenden Programme – die Antragstellung übernimmt Ihr Energieberater oder Sie selbst, da müssen wir ehrlich passen.

Trockenbau

Eine Standard-Trennwand von 4–5 Metern Länge ist meist innerhalb von 1–2 Tagen eingebaut, gespachtelt und schleiffertig. Mit Trocknungszeit der Spachtelmasse können wir nach 3 Tagen streichen.

Klar. Wir bauen Türzargen und Schiebetür-Systeme in einem Arbeitsgang ein. Auch Glastüren, Schallschutztüren und Brandschutztüren sind möglich – sagen Sie einfach, was Sie brauchen.

Die Qualitätsstufen geben an, wie glatt die Oberfläche zum Schluss ist. Q1 reicht für gefliesten Untergrund, Q2 für Tapete, Q3 für matte Wandfarbe. Q4 ist Spiegelqualität – nötig bei seidenglänzenden Farben oder Streiflicht.

Innenausbau

Beides. Bei Komplettsanierungen koordinieren wir alle Gewerke (Sanitär, Elektro, Maler, Boden) für Sie. Bei Teilarbeiten kommen wir gezielt für unseren Bereich – z.B. nur den Trockenbau oder Türen-Einbau.

In den meisten Fällen ja. Wir arbeiten raumweise und schützen Ihre Möbel mit Folien und Plastikplanen. Bei größeren Sanierungen oder wenn Bad und Küche gleichzeitig umgebaut werden, ist ein vorübergehender Auszug komfortabler.

Ja, das ist bei uns Selbstverständlichkeit. Wir nehmen Folien, Bauschutt und Verpackungen komplett mit und übergeben besenrein. Nur die Endreinigung mit Wasser überlassen wir Profis oder Ihnen selbst.

Dachausbau

Wenn der Wohnraum schon vorhanden ist und nur ausgebaut wird, meist nicht. Sobald Sie aber Gauben hinzufügen, Treppen einbauen oder die Dachform verändern, wird es genehmigungspflichtig. Klären Sie das im Zweifel mit dem Bauamt – wir helfen Ihnen mit den nötigen Unterlagen.

Faustformel: Bei einem typischen Steildach gewinnen Sie etwa 60–70 % der Grundfläche als Wohnfläche – Bereiche unter 1,50 m Höhe zählen rechtlich oft nur zur Hälfte. Beim Vor-Ort-Termin rechnen wir es Ihnen vor.

Ein einfacher Ausbau mit Dämmung, Trockenbau und Boden kostet ca. 700–1.200 €/m². Mit Sanitär, Elektrik und Velux-Fenstern eher 1.200–1.800 €/m². Je nach Bestand variiert das stark – verlässliche Zahlen liefern wir erst nach Aufmaß.

Brandschutz

Die Zahl gibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an. F30 hält 30 Minuten dem Feuer stand, F90 entsprechend 90 Minuten. Welche Klasse Sie brauchen, regelt das Brandschutzkonzept Ihres Gebäudes.

Selbstverständlich. Wir liefern fotodokumentierte Einbau-Protokolle mit Materialnachweisen und Übereinstimmungserklärungen – das brauchen Sie für TÜV, Bauamt und die Versicherung.

Ja, wir setzen Kabel- und Rohrschottungen nach DIN 4102 um, ebenso Brandschutzklappen und Bekleidungen für Stahlträger. Auch hier mit normgerechter Dokumentation.

Förderungen & Steuern

Je nach Maßnahme kommen verschiedene Programme in Frage:
BAFA BEG EM (15–20 % Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung), KfW 261 (Kredit + Tilgungszuschuss bis 45 % bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus), §35a EStG (20 % der Arbeitskosten von der Steuer, max. 1.200 €/Jahr), §35c EStG (20 % über 3 Jahre für energetische Sanierung, max. 40.000 €), Pflegekasse §40 SGB XI (4.180 € für barrierefreien Umbau). Auf unserer Förderübersicht finden Sie alle Details.

Die BAFA-Förderung BEG EM bezuschusst Dämmmaßnahmen mit 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % iSFP-Bonus dazu – also insgesamt 20 %. Die Höchstgrenze beträgt 30.000 € pro Wohneinheit/Jahr (mit iSFP: 60.000 €). Maximaler Zuschuss: 12.000 € pro Wohneinheit/Jahr.

Mit KfW 261 (BEG WG) finanzieren Sie eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Es gibt einen zinsgünstigen Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit (mit EE-Klasse) und einen Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 %. Bei Effizienzhaus 55 sind das z.B. 30 % – auf 100.000 € Kredit also 30.000 € geschenktes Geld. Achtung: Das Budget 2026 ist um 58 % gegenüber 2025 reduziert (nur 2,0 Mrd. €) – Antrag frühzeitig stellen!

Ja, über §35a Abs. 3 EStG. Sie können 20 % der Arbeitskosten (nicht des Materials!) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – maximal 1.200 € pro Jahr. Wichtig: Die Rechnung muss Lohn und Material getrennt ausweisen (machen wir standardmäßig), und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen – Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

§35a EStG gilt für alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten im selbstbewohnten Haushalt – egal ob energetisch oder nicht. 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr. §35c EStG ist speziell für energetische Maßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizung) bei selbstgenutzten Gebäuden über 10 Jahre. 20 % der Gesamtkosten, verteilt auf 3 Jahre, max. 40.000 €. Achtung: §35c kann nicht mit BAFA/KfW-Förderung kombiniert werden – Sie müssen sich entscheiden.

Ja, die Pflegekasse bezuschusst nach §40 Abs. 4 SGB XI wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme (seit 2025, vorher 4.000 €). Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad 1–5. Förderfähig sind z.B. bodengleiche Duschen, Türverbreiterungen, Rampen, rutschhemmende Böden. Wichtig: Antrag VOR Baubeginn bei der Pflegekasse stellen, sonst gibt es kein Geld. Bearbeitungszeit etwa 3 Wochen.

Wir sind Bauausführender, nicht Energieberater – die formelle Antragstellung übernimmt für die meisten Programme ein Energieeffizienz-Experte (EEE). Wir helfen Ihnen aber dabei, die passenden Programme zu identifizieren, liefern alle nötigen Material- und Leistungsnachweise für die Förderung und arbeiten mit Energieberatern in der Region zusammen. Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen passenden EEE.

Drei goldene Regeln:
1. Antrag immer VOR Auftragsvergabe stellen – wer schon beauftragt hat, verliert die Förderung (gilt für BAFA, KfW und Pflegekasse).
2. Energieeffizienz-Experte einbinden – für die meisten BAFA/KfW-Programme Pflicht.
3. Rechnung korrekt aufschlüsseln – Lohn und Material getrennt, Zahlung per Überweisung. Nur dann lassen sich §35a/§35c steuerlich nutzen.

Schallschutz & Akustik

Schallschutz verhindert, dass Schall von außen oder zwischen Räumen übertragen wird – also dass Sie den Nachbarn nicht hören. Akustik optimiert, wie Schall innerhalb eines Raumes wirkt – wie gut Sprache verständlich ist, wie viel hallt, wie angenehm der Aufenthalt klingt. Beides gehört zu unseren Kernspezialisierungen.

Immer dort, wo viele Menschen reden, telefonieren oder konzentriert arbeiten: Großraumbüros, Konferenzräume, Restaurants, Hotellobbys, Arztpraxen und Empfangsbereiche. Auch in Wohnzimmern mit hohen Decken oder vielen glatten Flächen kann ein einzelnes Akustikelement Wunder wirken.

Wir können den Lärm um 50–65 Dezibel reduzieren – das ist ein gewaltiger Unterschied. Aus normaler Lautstärke wird ein leises Murmeln. Komplett geräuschlos wird es nicht (das wäre Tonstudio-Niveau), aber für Wohnen und Büro ist das absolut ausreichend.

Wir arbeiten mit Akustikdecken (Lochplatten, mineralfaserbasiert), Wandabsorbern (Stoffpaneele, Holzlamellen) und Trittschallaufbauten. Wir wählen das System nach Anforderung, Optik und Budget – Sie bekommen einen Vorschlag mit echten Mustern zum Ansehen und Anfassen.

Ja, mit schwimmenden Estrichen oder Trockenestrich-Aufbauten auf Trittschalldämmplatten. Manchmal reicht schon ein qualitativ guter Bodenbelag mit Trittschalldämmung. Wir analysieren das vor Ort und sagen, was am meisten bringt.

Absolut. Spätestens wenn Kinder größer werden und der Teenager nachts Musik hört, sind schallentkoppelte Decken zwischen den Geschossen ein Segen. Auch zwischen Schlafzimmer und Bad zahlt sich Schallschutz aus.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

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