Stand: Mai 2026

Bis zu 67.500 € Zuschuss
für Ihre Sanierung

Bund, KfW, BAFA und Pflegekassen fördern Sanierungs- und Umbaumaßnahmen mit echten Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten und Steuerermäßigungen. Hier finden Sie die wichtigsten Programme – und welche zu Ihrem Vorhaben passen.

  • Übersicht aller relevanten Programme 2026
  • Konkrete Beträge, Voraussetzungen und Stolperfallen
  • Klare Aufgabenverteilung: was wir liefern, was Sie brauchen
Förder-Erstberatung anfragen
12.000 €
BAFA BEG EM
für Dämmung (mit iSFP)
67.500 €
KfW 261 Tilgungszuschuss
(EH 40 mit allen Boni)
1.200 €
§35a EStG
Steuerermäßigung pro Jahr
4.180 €
Pflegekasse §40 SGB XI
für barrierefreien Umbau
Bevor Sie loslegen

Drei goldene Regeln


Antrag VOR Auftrag

Wer Handwerker schon beauftragt hat, verliert die Förderung – gilt für BAFA, KfW und Pflegekasse. Erst Antrag, dann Vergabe.

Energieberater einbinden

Für die meisten BAFA- und KfW-Programme ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht – wir helfen bei der Vermittlung.

Rechnung & Überweisung

Lohn und Material getrennt ausweisen, Zahlung per Überweisung. Sonst kein Steuerabzug nach §35a/§35c EStG.

Programme im Detail

Welches Programm passt zu Ihrem Vorhaben?


Zuschuss

BAFA BEG EM

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen.

Der Klassiker für einzelne energetische Maßnahmen wie Dämmung von Außenwänden, Dach oder Kellerdecke. Förderhöhe: 15 % der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) +5 % Bonus = 20 %.

Höchstgrenze
30.000 €/Wohneinheit (mit iSFP: 60.000 €)
Max. Zuschuss
12.000 €/Wohneinheit/Jahr
Voraussetzung
Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht

Tipp: Mindestinvestition 300 € brutto. Antrag online über das BAFA-Portal vor Auftragsvergabe. Bearbeitungszeit aktuell 3–5 Monate.

Kredit + Zuschuss

KfW 261 (BEG WG)

Wohngebäude-Kredit für Komplettsanierung zum Effizienzhaus.

Wenn Sie das ganze Haus auf Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40 bringen, gibt es einen zinsgünstigen Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit (mit EE-Klasse) und einen Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % – je besser die Effizienzhaus-Stufe, desto höher.

Maximaler Kredit
150.000 €/Wohneinheit (mit EE-Klasse)
Max. Tilgungszuschuss
67.500 € (EH 40 mit allen Boni)
Antragstellung
Über die Hausbank (nicht direkt KfW)

Achtung 2026: Budget gegenüber 2025 um 58 % auf 2,0 Mrd. € reduziert – frühzeitige Antragstellung empfohlen, sonst droht Budgetausschöpfung.

Steuerermäßigung

§35a EStG

Handwerkerleistungen direkt von der Steuer abziehen.

Die einfachste Förderung überhaupt: Sie ziehen 20 % der Arbeitskosten direkt von Ihrer Einkommensteuer ab – egal ob Trockenbau, Bad-Renovierung, Boden oder Innenausbau. Kein Antrag nötig, einfach mit der Steuererklärung einreichen.

Steuerermäßigung
20 % der Arbeitskosten
Maximum
1.200 € pro Jahr (= 6.000 € Arbeitskosten)
Voraussetzung
Rechnung getrennt + Überweisung

Tipp: Auch Mieter können §35a nutzen – über die Nebenkostenabrechnung. Nur Arbeitskosten zählen, kein Material. Bei uns sind Lohn und Material standardmäßig getrennt ausgewiesen.

Steuerermäßigung

§35c EStG

Steuerermäßigung speziell für energetische Sanierung.

Wenn Sie BAFA/KfW nicht nutzen, ist §35c die Alternative: 20 % der Gesamtkosten (auch Material!) der energetischen Sanierung, verteilt auf 3 Jahre. Maximal 40.000 €. Voraussetzung: Sie nutzen das Haus selbst zum Wohnen und es ist älter als 10 Jahre.

Förderhöhe
7 % + 7 % + 6 % = 20 % über 3 Jahre
Maximum
40.000 € (= 200.000 € Investition)
Bedingung
Selbstgenutzt, Gebäude > 10 Jahre

Achtung: §35c ist nicht mit BAFA, KfW oder §35a für dieselbe Maßnahme kombinierbar. Vorher rechnen, was sich mehr lohnt.

Zuschuss

Pflegekasse §40 SGB XI

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad.

Wenn jemand im Haushalt einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat, gibt es bis zu 4.180 € Zuschuss für barrierefreien Umbau: bodengleiche Dusche, Türverbreiterungen, Rampen, rutschhemmende Böden, Haltegriffe.

Zuschuss
Bis 4.180 € pro Maßnahme
Mehrere Pflegebedürftige
Bis 4× 4.180 € = 16.720 €
Bearbeitungszeit
3 Wochen (5 mit MD-Begutachtung)

Tipp: Mehrfach beantragbar bei veränderter Pflegesituation. Antrag formlos oder per Formular bei der zuständigen Pflegekasse stellen.

Klarheit über Rollen

Was wir übernehmen – und was nicht

Wir sind Bauausführender, kein Energieberater. Damit Sie wissen, wo unsere Aufgaben liegen und wo Sie zusätzlich Hilfe brauchen, hier eine klare Trennung.

Das machen wir
  • Beratung, welche Programme zu Ihrer Maßnahme passen
  • Bauausführung in fördergerechter Qualität (DIN/U-Werte)
  • Lückenlose Material- und Leistungsdokumentation
  • Rechnung mit getrennten Lohn- und Materialkosten
  • Bei Bedarf: Vermittlung an Energieeffizienz-Experten in der Region
Das übernimmt der Energieberater
  • Antragstellung bei BAFA und KfW
  • Erstellen der Technischen Projektbeschreibung (TPB)
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Durchführung (BnD)
  • Energieausweis und energetische Berechnungen
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für den 5 %-Bonus
FAQ Förderungen

Häufige Fragen zu Förderungen


Je nach Maßnahme kommen verschiedene Programme in Frage:
BAFA BEG EM (15–20 % Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung), KfW 261 (Kredit + Tilgungszuschuss bis 45 % bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus), §35a EStG (20 % der Arbeitskosten von der Steuer, max. 1.200 €/Jahr), §35c EStG (20 % über 3 Jahre für energetische Sanierung, max. 40.000 €), Pflegekasse §40 SGB XI (4.180 € für barrierefreien Umbau). Auf unserer Förderübersicht finden Sie alle Details.

Die BAFA-Förderung BEG EM bezuschusst Dämmmaßnahmen mit 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % iSFP-Bonus dazu – also insgesamt 20 %. Die Höchstgrenze beträgt 30.000 € pro Wohneinheit/Jahr (mit iSFP: 60.000 €). Maximaler Zuschuss: 12.000 € pro Wohneinheit/Jahr.

Mit KfW 261 (BEG WG) finanzieren Sie eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Es gibt einen zinsgünstigen Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit (mit EE-Klasse) und einen Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 %. Bei Effizienzhaus 55 sind das z.B. 30 % – auf 100.000 € Kredit also 30.000 € geschenktes Geld. Achtung: Das Budget 2026 ist um 58 % gegenüber 2025 reduziert (nur 2,0 Mrd. €) – Antrag frühzeitig stellen!

Ja, über §35a Abs. 3 EStG. Sie können 20 % der Arbeitskosten (nicht des Materials!) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – maximal 1.200 € pro Jahr. Wichtig: Die Rechnung muss Lohn und Material getrennt ausweisen (machen wir standardmäßig), und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen – Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

§35a EStG gilt für alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten im selbstbewohnten Haushalt – egal ob energetisch oder nicht. 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr. §35c EStG ist speziell für energetische Maßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizung) bei selbstgenutzten Gebäuden über 10 Jahre. 20 % der Gesamtkosten, verteilt auf 3 Jahre, max. 40.000 €. Achtung: §35c kann nicht mit BAFA/KfW-Förderung kombiniert werden – Sie müssen sich entscheiden.

Ja, die Pflegekasse bezuschusst nach §40 Abs. 4 SGB XI wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme (seit 2025, vorher 4.000 €). Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad 1–5. Förderfähig sind z.B. bodengleiche Duschen, Türverbreiterungen, Rampen, rutschhemmende Böden. Wichtig: Antrag VOR Baubeginn bei der Pflegekasse stellen, sonst gibt es kein Geld. Bearbeitungszeit etwa 3 Wochen.

Wir sind Bauausführender, nicht Energieberater – die formelle Antragstellung übernimmt für die meisten Programme ein Energieeffizienz-Experte (EEE). Wir helfen Ihnen aber dabei, die passenden Programme zu identifizieren, liefern alle nötigen Material- und Leistungsnachweise für die Förderung und arbeiten mit Energieberatern in der Region zusammen. Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen passenden EEE.

Drei goldene Regeln:
1. Antrag immer VOR Auftragsvergabe stellen – wer schon beauftragt hat, verliert die Förderung (gilt für BAFA, KfW und Pflegekasse).
2. Energieeffizienz-Experte einbinden – für die meisten BAFA/KfW-Programme Pflicht.
3. Rechnung korrekt aufschlüsseln – Lohn und Material getrennt, Zahlung per Überweisung. Nur dann lassen sich §35a/§35c steuerlich nutzen.

Hinweis: Förderprogramme und Fördersätze ändern sich häufig. Diese Übersicht gibt den Stand Mai 2026 wieder. Bitte prüfen Sie die aktuell gültigen Konditionen direkt bei BAFA, KfW, Ihrer Pflegekasse oder Ihrem Steuerberater. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und ersetzen keine fachliche Energie- oder Steuerberatung.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

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