Förderungen & Steuern
Bis zu 67.500 € Zuschuss
für Ihre Sanierung
Bund, KfW, BAFA und Pflegekassen fördern Sanierungs- und Umbaumaßnahmen mit echten Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten und Steuerermäßigungen. Hier finden Sie die wichtigsten Programme – und welche zu Ihrem Vorhaben passen.
- Übersicht aller relevanten Programme 2026
- Konkrete Beträge, Voraussetzungen und Stolperfallen
- Klare Aufgabenverteilung: was wir liefern, was Sie brauchen
für Dämmung (mit iSFP)
(EH 40 mit allen Boni)
Steuerermäßigung pro Jahr
für barrierefreien Umbau
Drei goldene Regeln
Antrag VOR Auftrag
Wer Handwerker schon beauftragt hat, verliert die Förderung – gilt für BAFA, KfW und Pflegekasse. Erst Antrag, dann Vergabe.
Energieberater einbinden
Für die meisten BAFA- und KfW-Programme ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht – wir helfen bei der Vermittlung.
Rechnung & Überweisung
Lohn und Material getrennt ausweisen, Zahlung per Überweisung. Sonst kein Steuerabzug nach §35a/§35c EStG.
Welches Programm passt zu Ihrem Vorhaben?
BAFA BEG EM
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen.
Der Klassiker für einzelne energetische Maßnahmen wie Dämmung von Außenwänden, Dach oder Kellerdecke. Förderhöhe: 15 % der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) +5 % Bonus = 20 %.
30.000 €/Wohneinheit (mit iSFP: 60.000 €)
12.000 €/Wohneinheit/Jahr
Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht
Tipp: Mindestinvestition 300 € brutto. Antrag online über das BAFA-Portal vor Auftragsvergabe. Bearbeitungszeit aktuell 3–5 Monate.
KfW 261 (BEG WG)
Wohngebäude-Kredit für Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
Wenn Sie das ganze Haus auf Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40 bringen, gibt es einen zinsgünstigen Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit (mit EE-Klasse) und einen Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % – je besser die Effizienzhaus-Stufe, desto höher.
150.000 €/Wohneinheit (mit EE-Klasse)
67.500 € (EH 40 mit allen Boni)
Über die Hausbank (nicht direkt KfW)
Achtung 2026: Budget gegenüber 2025 um 58 % auf 2,0 Mrd. € reduziert – frühzeitige Antragstellung empfohlen, sonst droht Budgetausschöpfung.
§35a EStG
Handwerkerleistungen direkt von der Steuer abziehen.
Die einfachste Förderung überhaupt: Sie ziehen 20 % der Arbeitskosten direkt von Ihrer Einkommensteuer ab – egal ob Trockenbau, Bad-Renovierung, Boden oder Innenausbau. Kein Antrag nötig, einfach mit der Steuererklärung einreichen.
20 % der Arbeitskosten
1.200 € pro Jahr (= 6.000 € Arbeitskosten)
Rechnung getrennt + Überweisung
Tipp: Auch Mieter können §35a nutzen – über die Nebenkostenabrechnung. Nur Arbeitskosten zählen, kein Material. Bei uns sind Lohn und Material standardmäßig getrennt ausgewiesen.
§35c EStG
Steuerermäßigung speziell für energetische Sanierung.
Wenn Sie BAFA/KfW nicht nutzen, ist §35c die Alternative: 20 % der Gesamtkosten (auch Material!) der energetischen Sanierung, verteilt auf 3 Jahre. Maximal 40.000 €. Voraussetzung: Sie nutzen das Haus selbst zum Wohnen und es ist älter als 10 Jahre.
7 % + 7 % + 6 % = 20 % über 3 Jahre
40.000 € (= 200.000 € Investition)
Selbstgenutzt, Gebäude > 10 Jahre
Achtung: §35c ist nicht mit BAFA, KfW oder §35a für dieselbe Maßnahme kombinierbar. Vorher rechnen, was sich mehr lohnt.
Pflegekasse §40 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad.
Wenn jemand im Haushalt einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat, gibt es bis zu 4.180 € Zuschuss für barrierefreien Umbau: bodengleiche Dusche, Türverbreiterungen, Rampen, rutschhemmende Böden, Haltegriffe.
Bis 4.180 € pro Maßnahme
Bis 4× 4.180 € = 16.720 €
3 Wochen (5 mit MD-Begutachtung)
Tipp: Mehrfach beantragbar bei veränderter Pflegesituation. Antrag formlos oder per Formular bei der zuständigen Pflegekasse stellen.
Was wir übernehmen – und was nicht
Wir sind Bauausführender, kein Energieberater. Damit Sie wissen, wo unsere Aufgaben liegen und wo Sie zusätzlich Hilfe brauchen, hier eine klare Trennung.
- Beratung, welche Programme zu Ihrer Maßnahme passen
- Bauausführung in fördergerechter Qualität (DIN/U-Werte)
- Lückenlose Material- und Leistungsdokumentation
- Rechnung mit getrennten Lohn- und Materialkosten
- Bei Bedarf: Vermittlung an Energieeffizienz-Experten in der Region
- Antragstellung bei BAFA und KfW
- Erstellen der Technischen Projektbeschreibung (TPB)
- Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Durchführung (BnD)
- Energieausweis und energetische Berechnungen
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für den 5 %-Bonus
Häufige Fragen zu Förderungen
BAFA BEG EM (15–20 % Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung), KfW 261 (Kredit + Tilgungszuschuss bis 45 % bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus), §35a EStG (20 % der Arbeitskosten von der Steuer, max. 1.200 €/Jahr), §35c EStG (20 % über 3 Jahre für energetische Sanierung, max. 40.000 €), Pflegekasse §40 SGB XI (4.180 € für barrierefreien Umbau). Auf unserer Förderübersicht finden Sie alle Details.
1. Antrag immer VOR Auftragsvergabe stellen – wer schon beauftragt hat, verliert die Förderung (gilt für BAFA, KfW und Pflegekasse).
2. Energieeffizienz-Experte einbinden – für die meisten BAFA/KfW-Programme Pflicht.
3. Rechnung korrekt aufschlüsseln – Lohn und Material getrennt, Zahlung per Überweisung. Nur dann lassen sich §35a/§35c steuerlich nutzen.
Hinweis: Förderprogramme und Fördersätze ändern sich häufig. Diese Übersicht gibt den Stand Mai 2026 wieder. Bitte prüfen Sie die aktuell gültigen Konditionen direkt bei BAFA, KfW, Ihrer Pflegekasse oder Ihrem Steuerberater. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und ersetzen keine fachliche Energie- oder Steuerberatung.